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Nachlassvermögen in der Türkei - eine Odyssee für die Erben 

Erbfälle mit Auslandsimmobilien von deutschen Erblassern

Sehr viele Deutsche haben seit den achtziger Jahren Ihren Traum von der Ferienwohnung an der Sonne verwirklicht und in der Türkei Immobilien gekauft. Die nunmehr in die Jahre gekommene Generation hinterlässt diese Immobilien im Wege der Erbfolge den deutschen Angehörigen, die mit der Abwicklung dieses Nachlasses (finanziell) überfordert werden. 

 

Erbfälle mit Beteiligung der Gastarbeitergeneration

Neben diesen Erbfällen mit deutscher Beteiligung häufen sich auch Erbfälle der Gastarbeitergeneration, die in den sechziger Jahren nach Deutschland gekommen sind und hier eine neue Heimat gefunden haben. Die Kinder bzw. Enkelkinder dieser Genration, die nicht selten mangelnde Türkischkenntnisse haben und die Türkei allenfalls als Urlaubsort kennengelernt haben, stoßen bei der Nachlassabwicklung an ihre Grenzen.

 

Erbfälle mit Beteiligung von Mischehenkindern 

Darüber hinaus gibt es noch Erbfälle mit Beteiligung von Kindern aus Mischehen. Immer häufiger tauchen Erbfälle auf, wo die Mischehenkinder im türkischen Personenstandsregister überhaupt nicht aufgeführt sind, weil der türkische Elternteil bewusst oder unbewusst eine Meldung der Geburt bei den türkischen Behörden unterlassen hat. Folge ist vielfach, dass diese den türkischen Behörden unbekannt gebliebenen Kinder um Ihr Erbrecht beraubt werden, wenn nämlich die Verwandten des Erblasser in der Türkei einen Erbschein beantragen und im türkischen Erbschein als Erben des "kinderlosen" Erblassers ausgewiesen werden. Die rechtmäßigen Erben des Erblassers bekommen hiervon meistens nichts mit. 

 

Erbfälle mit Beteiligung von unbekannt gebliebenen Kindern 

Ein vergleichbares Problem taucht auf, wenn der türkische Erblasser zu Lebzeiten die türkische Staatsangehörigkeit aufgibt und die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt. Auch hier werden z.T. die Geburten den türkischen Behörden nicht angezeigt mit der Folge, dass diese Personen laut türkischem Personenstandsregister als "kinderlos" gelten und somit als gesetzliche Erben die nächsten Verwandten (z.B. die Erben der zweiten Ordnung) zum Zuge kommen und den Nachlass erben. Die Kinder der Erblasser als die rechtmäßigen gesetzlichen Erben bekommen - wenn überhaupt  - nur durch Zufall von dieser "Erberschleichung" etwas mit.  

Mehr Infos & Lösungsansätze!

Beispiel: Uneinigkeit der Erben

Streitigkeiten in der Erbschaft

Deutscher Erblasser hinterlässt eine Immobilie in Alanya. Die zwei Geschwister können sich über die Teilung des Nachlasses nicht einigen. Während der Bruder die Immobilie gerne als Ferienwohnung behalten möchte, will die Schwester es schnell veräußern. Die Preisvorstellungen der Beiden gehen weit auseinander. Wir kaufen die Erbanteile der Schwester. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt umgehend in wenigen Tagen. Anschließend einigen wir uns mit dem Bruder über die Teilung des Nachlasses und der Auflösung der Erbengemeinschaft. 

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Beispiel: kein Immobilienkäufer in Sicht

Kein Käufer für die Immobilie

Der Erblasser hinterlässt eine Ferienwohnung in der Türkei. Doch leider finden die Erben trotz der Einschaltung von Maklerbüros keine geeignete Käufer. Die Erben wollen nicht mehr abwarten, weil die wirtschaftliche und politische Situation des Landes und somit die aktuelle Marktsituation sowie Marktentwicklung schwer einschätzbar ist. Zudem verursacht die Immobilie laufende Kosten. Die Erben entschließen sich zum Verkauf Ihrer Erbanteile an uns. Der Vorteil: es fallen keine Rechtsanwalts- und Maklerkosten an. 

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Beispiel: Benachteiligung der Miterben

Benachteiligung der Miterben

Türkischer Gastarbeiter hinterlässt mehrere Eigentumswohnungen in der Türkei. Die Kinder des Gastarbeiters sind in Deutschland geboren und aufgewachsen. Sie haben weder Türkischkenntnisse noch einen wirklichen Bezug zum Heimatland ihrer Eltern. Die Odyssee beginnt. Die Verwandten in der Türkei schlagen vor, sich um den Nachlass zu "kümmern". So ziehen sie in die Eigentumswohnungen ein bzw. vermieten diese an Fremde. Doch es fließen keine Mietzahlungen nach Deutschland zu den Erben. Statt dessen werden die Erben immer wieder zur Zahlung von vermeintlichen Instandhaltungskosten, Grundsteuern sowie sonstigen Aufwendungen aufgefordert. Mittlerweile sind zehn Jahre vergangen und die Eigentumswohnungen verkommen zunehmend. So kann es nicht weiter gehen. Da die Erben die Kosten eines Nachlassauseinandersetzungsverfahrens scheuen, ist ein Ende nicht in Sicht. Wir kaufen die Erbanteile und entlasten die Erben vom Kostenrisiko. Die Zahlung des Kaufpreises für die Erbteile erfolgt unmittelbar nach Deutschland. 

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