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Sie sind Allein- oder Miterbe mit Nachlassvermögen in der Türkei und wollen es schnell und kostengünstig abwickeln? Ihnen stehen verschiedene Lösungswege zur Verfügung.

 

Der Verkauf der Erbanteile - stressfrei und kostengünstig

Egal ob Sie Allein- oder Miterbe sind. Der Verkauf der Erbteile ist die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit. Sie verkaufen Ihre Erbanteile und scheiden aus der Erbengemeinschaft aus. Kein Stress und keine Kosten mehr. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.

 

Die Erbauseinandersetzung - Kosten und Risiken minimieren

Falls Sie Ihre Erbteile nicht verkaufen aber dennoch die Teilung herbeiführen möchten, kann ein Erbauseinandersetzungsverfahren die richtige Wahl sein. Bei der Erbauseinandersetzung verbleiben Sie weiterhin - anders als beim Erbteilverkauf - in der Erbengemeinschaft. Wir übernehmen die Kosten und Risiken des Klageverfahrens. Sie zahlen erst am Ende der Auseinandersetzung mit einem prozentualen Anteil am Auseinandersetzungserlös. Die Höhe des Anteils bzw. der Quote am Auseinandersetzungserlös wird einzelfallabhängig unter Berücksichtigung der Risiken und Schwierigkeiten Ihres Erbfalles individuell festgelegt.

 

Die Teilungsversteigerung - Zahlung erst beim Abschluss

Bei der Teilungsversteigerung werden die Nachlassimmobilien nach der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens zwangsversteigert. Hierbei fallen hohe Kosten für Gerichts- und Versteigerungsverfahren, Rechtsanwalt sowie Gutachter, die vom verfahrenseinleitenden Erben im Voraus zu zahlen sind. Wir entlasten Sie von diesen unkalkulierbaren Kosten und bringen das Teilungsverfahren zum Abschluss. Erst danach bezahlen Sie mit einem prozentualen Anteil. Die Höhe des Anteils wird unter Berücksichtigung der Risiken und Schwierigkeiten Ihres Erbfalles individuell festgelegt.

 

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Wir freuen uns über jede Kontaktaufnahme! Aktuell können wir leider nur Fälle ab einem Anteilswert von min. 50.000 € annehmen.

Beispiel: Uneinigkeit der Erben

Streitigkeiten in der Erbschaft

Deutscher Erblasser hinterlässt eine Immobilie in Alanya. Die zwei Geschwister können sich über die Teilung des Nachlasses nicht einigen. Während der Bruder die Immobilie gerne als Ferienwohnung behalten möchte, will die Schwester es schnell veräußern. Die Preisvorstellungen der Beiden gehen weit auseinander. Wir kaufen die Erbanteile der Schwester. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt umgehend in wenigen Tagen. Anschließend einigen wir uns mit dem Bruder über die Teilung des Nachlasses und der Auflösung der Erbengemeinschaft. 

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Beispiel: kein Immobilienkäufer in Sicht

Kein Käufer für die Immobilie

Der Erblasser hinterlässt eine Ferienwohnung in der Türkei. Doch leider finden die Erben trotz der Einschaltung von Maklerbüros keine geeignete Käufer. Die Erben wollen nicht mehr abwarten, weil die wirtschaftliche und politische Situation des Landes und somit die aktuelle Marktsituation sowie Marktentwicklung schwer einschätzbar ist. Zudem verursacht die Immobilie laufende Kosten. Die Erben entschließen sich zum Verkauf Ihrer Erbanteile an uns. Der Vorteil: es fallen keine Rechtsanwalts- und Maklerkosten an. 

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Beispiel: Benachteiligung der Miterben

Benachteiligung der Miterben

Türkischer Gastarbeiter hinterlässt mehrere Eigentumswohnungen in der Türkei. Die Kinder des Gastarbeiters sind in Deutschland geboren und aufgewachsen. Sie haben weder Türkischkenntnisse noch einen wirklichen Bezug zum Heimatland ihrer Eltern. Die Odyssee beginnt. Die Verwandten in der Türkei schlagen vor, sich um den Nachlass zu "kümmern". So ziehen sie in die Eigentumswohnungen ein bzw. vermieten diese an Fremde. Doch es fließen keine Mietzahlungen nach Deutschland zu den Erben. Statt dessen werden die Erben immer wieder zur Zahlung von vermeintlichen Instandhaltungskosten, Grundsteuern sowie sonstigen Aufwendungen aufgefordert. Mittlerweile sind zehn Jahre vergangen und die Eigentumswohnungen verkommen zunehmend. So kann es nicht weiter gehen. Da die Erben die Kosten eines Nachlassauseinandersetzungsverfahrens scheuen, ist ein Ende nicht in Sicht. Wir kaufen die Erbanteile und entlasten die Erben vom Kostenrisiko. Die Zahlung des Kaufpreises für die Erbteile erfolgt unmittelbar nach Deutschland. 

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