Sie sind Allein- oder Miterbe mit Nachlassvermögen in der Türkei und wollen es schnell und kostengünstig abwickeln? Ihnen stehen verschiedene Lösungswege zur Verfügung.
Egal ob Sie Allein- oder Miterbe sind. Der Verkauf der Erbteile ist die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit. Sie verkaufen Ihre Erbanteile und scheiden aus der Erbengemeinschaft aus. Kein Stress und keine Kosten mehr. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
Falls Sie Ihre Erbteile nicht verkaufen aber dennoch die Teilung herbeiführen möchten, kann ein Erbauseinandersetzungsverfahren die richtige Wahl sein. Bei der Erbauseinandersetzung verbleiben Sie weiterhin - anders als beim Erbteilverkauf - in der Erbengemeinschaft. Wir übernehmen die Kosten und Risiken des Klageverfahrens. Sie zahlen erst am Ende der Auseinandersetzung mit einem prozentualen Anteil am Auseinandersetzungserlös. Die Höhe des Anteils bzw. der Quote am Auseinandersetzungserlös wird einzelfallabhängig unter Berücksichtigung der Risiken und Schwierigkeiten Ihres Erbfalles individuell festgelegt.
Bei der Teilungsversteigerung werden die Nachlassimmobilien nach der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens zwangsversteigert. Hierbei fallen hohe Kosten für Gerichts- und Versteigerungsverfahren, Rechtsanwalt sowie Gutachter, die vom verfahrenseinleitenden Erben im Voraus zu zahlen sind. Wir entlasten Sie von diesen unkalkulierbaren Kosten und bringen das Teilungsverfahren zum Abschluss. Erst danach bezahlen Sie mit einem prozentualen Anteil. Die Höhe des Anteils wird unter Berücksichtigung der Risiken und Schwierigkeiten Ihres Erbfalles individuell festgelegt.
Wir freuen uns über jede Kontaktaufnahme! Aktuell können wir leider nur Fälle ab einem Anteilswert von min. 50.000 € annehmen.